11.05.2020

Ab Juli 2020: Neue Winterreifenpflicht

Was Bus- und Speditionsbetriebe jetzt beachten sollten

Ab dem 01.07.2020 gilt eine neue, verbindliche Winterreifenpflicht für Lkw und Busse in der Personen- bzw. Güterbeförderung. Diese schreibt vor, dass neben den permanent angetriebenen Achsen jetzt auch die vorderen Lenkachsen mit Winterreifen ausgestattet sein müssen.

Diese Neuregelung gilt für:

  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen (M2) und mehr als 5 Tonnen (M3).
  • Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen (N2) und mehr als 12 Tonnen (N3).

Bitte beachten Sie, dass Reifen für Pkw, Llkw und Lkw ab DOT 0118 nur dann als Winterreifen gelten, wenn diese mit einem Schneeflockensymbol (3PMSF/Alpin-Symbol/Bergpiktorgramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind.

Falls Sie Fragen zum Thema Lkw-Reifen oder De-minimis-Förderung haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter 07122 / 825 934 -22 oder per E-Mail an lkwreifen@tyresystem.de