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Abnutzungsindikator (TWI bzw. Abriebs-, Verschleißindikator; siehe auch TWI)

Reifenprofil

Zulässig ist die Verwendung von Reifen, bei denen die Rillen des Hauptprofils ) am ganzen Umfang und im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa dreiviertel der Laufflächenbreite einnimmt, noch mindestens 1,6 mm tief sind. Bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern genügt jedoch eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Die Tiefe des Profils ist am tiefsten Punkt in den Rillen oder Einschnitten zu messen; stegähnliche Erhöhung sowie Verstärkung im Laufflächengrund bleiben bei der Beurteilung des Abnutzungsgrades unberücksichtigt. Bei Reifen mit Abnutzungsindikatoren (TWI= Tread Ware Indicator) ist in diesen Rillen zu messen, wobei die Flächen der Abnutzungsindikatoren nicht in die Messung einzubeziehen sind. Unzulässig ist die Verwendung von Reifen :

a) mit einem höheren als dem o.g. zulässigen Abnutzungsgrad, und zwar auch dann, wenn dieser Abnutzungsgrad nur auf einem Teil der Lauffläche überschritten wird; b) mit Verletzung der Lauffläche oder der Seitenwände, die die Betriebssicherheit beein- trächtigen können;

c) mit Gewebebrüchen oder gerissenen Drahteinlagen 1) Hinweis: Zur Bestimmung des Hauptprofils, insbesondere bei den absoluten neuen Profilgestal- tungen (assymetrische und geteilte etc.) ist im Zweifelsfall die entsprechende Definini- tion beim jeweiligen Reifenhersteller anzufordern (Zeichnung o.ä.)!

(Quelle:Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.)